Allgemeine Bedingungen und Konditionen
JustFire ist der gemeinsame Name mehrerer Unternehmen mit unterschiedlichen Dienstleistungen und Produkten.
Diese Bedingungen sollen allgemeine Bestimmungen für den Verkauf von Produkten aus dem Geschäft und im Fernabsatz sowie für Dienstleistungsaufträge, ob im Fernabsatz oder anderweitig, formulieren.
Die Bedingungen sind wie folgt gegliedert:
Teil 1: der allgemeine Teil (Artikel 1 bis 9)
Teil 2: Verkauf von Produkten im Geschäft (Artikel 10 bis 14)
Teil 3: Fernabsatz von Produkten (Webshop) (Artikel 15 bis 19)
Teil 4: Auftrag für Service, Wartung, Montage: Erbringung von Dienstleistungen (Artikel 20 bis 25)
Teil 1: Allgemeines
1.1 Anwendbarkeit
Auf diese Bedingungen können sich auch die Niederlassungen oder Tochtergesellschaften von JustFire Nederland BV, ihre jeweiligen Geschäftsführer, Angestellten, ehemaligen Angestellten und Dritte, die von JustFire u.a. in das Rechtsverhältnis gegenüber einem Kunden eingeschaltet werden, berufen.
1.2 Wahl des Wohnsitzes
Während des Zeitraums, in dem der Vertrag zwischen den Parteien nicht abgeschlossen ist, wobei unter Nichtabschluss in jedem Fall ausdrücklich die Nichtbezahlung aller Rechnungen usw. zu verstehen ist, ist der Kunde verpflichtet, JustFire schriftlich oder per E-Mail über etwaige Adressänderungen zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so kann JustFire entgegen Artikel 3:37 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches die letzte bekannte Adresse des Kunden als die geltende Adresse betrachten.
1.3Go Präzedenzfall
Wenn JustFire einmal oder wiederholt von dem abweicht, was in den nachstehenden Bestimmungen vereinbart ist, wird dadurch kein Präzedenzfall geschaffen, aus dem in späteren Fällen ein Recht abgeleitet werden kann.
1.4 Ausschließliche Geltung der JustFire-Bedingungen
Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.5Sobald der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, gelten diese auch für nachfolgende Verträge, auch wenn sie nicht wiederholt vorgelegt werden.
Preise
2.1Der Verkaufspreis versteht sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich des gesetzlichen Entsorgungsbeitrags und ausschließlich etwaiger Versand- oder Lieferkosten.
2.2Der Verbraucher kann nicht verlangen, dass Preise mit einem Schreibfehler, der für jedermann offensichtlich ist, dass es sich nicht um den tatsächlichen Preis handelt, erfüllt werden.
2.3 Auf Wunsch kann der Kunde den Lieferservice von JustFire in Anspruch nehmen. Etwaige Lieferkosten sind nicht im Verkaufspreis enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Eine weitere Regelung des Lieferservices ist in Artikel 24 ff. enthalten.
2.4Preiserhöhungen werden an Geschäftskunden weitergegeben.
2.5Ein mögliches Rücktrittsrecht ist im Falle von Missbrauch ausgeschlossen, was der Fall ist, wenn ein Produkt von JustFire innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss im Preis reduziert wird und der Kunde den Vertrag widerrufen möchte, um anschließend das gleiche Produkt zum reduzierten Preis zu kaufen, wie in Artikel 15 Buchstabe d oben festgelegt.
2.6 Die in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Größen- und Gewichtsangaben usw. genannten Daten dienen nur als Anhaltspunkte, ohne dass die zu liefernde Ware diesen genau entsprechen muss. Alle Muster werden nur als Anhaltspunkte geliefert, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.6Angebote, Rabatte oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Eigentumsvorbehalt + Gefahrenübergang
3.1JustFire bleibt Eigentümer des verkauften Produkts, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber JustFire nicht vollständig nachgekommen ist, einschließlich des Betrags, den er im Zusammenhang mit der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen über den Hauptbetrag hinaus schuldet.
3.2A Die Übertragung, Belastung oder Verpfändung von Waren durch den Kunden ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht gestattet.
3.3 Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder des Diebstahls von gelieferten Waren, Waren zur Bearbeitung oder Werkzeugen von JustFire, die sich in der Verfügungsgewalt des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten befinden, liegt beim Kunden. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Verschulden von JustFire vorliegt. In jedem Fall geht die Gefahr mit der Lieferung über.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern.
3.5Wenn JustFire seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Kunde JustFire und von JustFire zu beauftragenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von JustFire befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.
3.6Wenn JustFire sich nicht auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen kann, weil die gelieferten Waren vermischt, verformt oder kopiert wurden, ist der Kunde verpflichtet, die neu geformten Waren an JustFire zu verpfänden.
3.7Wenn der Kunde JustFire c.a. die Ausübung des Eigentumsvorbehalts nicht gestattet, ist er zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von € 500,- für jeden Tag, einschließlich eines Teils eines Tages, an dem der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verpflichtet.
Zahlung
4.1Der Kunde ist verpflichtet, JustFire unverzüglich über Ungenauigkeiten in den angegebenen oder erwähnten Zahlungsdaten zu informieren.
4.2Wird die Rechnung nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich und unmissverständlich beanstandet, so erlischt jeglicher Rechtsanspruch in dieser Hinsicht.
4.3Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet der Kunde, nachdem JustFire ihn auf die überfällige Zahlung hingewiesen hat und JustFire dem Kunden eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, nach der Nichtzahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist die gesetzlichen Zinsen auf den noch fälligen Betrag, und JustFire ist berechtigt, alle JustFire entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
4.4 Diese Inkassokosten belaufen sich auf maximal: 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500 €; 10 % auf die nächsten 2.500 € und 5 % auf die nächsten 5.000 €, mit einem Mindestbetrag von 40 €. JustFire kann von diesen Beträgen und Prozentsätzen zugunsten des Kunden abweichen.
4.5Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Forderung gegenüber JustFire mit seiner Schuld gegenüber JustFire zu verrechnen oder seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.
4.6JustFire ist berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst auf die Reduzierung der Inkassokosten, dann auf die Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich auf die Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen anzurechnen. JustFire kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Verteilung der Zahlung angibt. JustFire kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten umfasst.
5. Garantie und Erlöschen der Garantie
5.1JustFire erfüllt alle gesetzlichen Verpflichtungen, die in den Niederlanden für die Gewährleistung vorgeschrieben sind. JustFire garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Brauchbarkeit und den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Wenn schriftlich vereinbart, garantiert JustFire auch, dass das Produkt für einen anderen als den normalen Gebrauch geeignet ist.
5.2 Der Kunde kann nur dann eine Garantie bei JustFire in den Niederlanden geltend machen, wenn das Produkt bei einer JustFire-Niederlassung in den Niederlanden erworben wurde. Wurde das Produkt von einem Dritten, z.B. einem anderen Unternehmen oder einer Privatperson, erworben, übernimmt JustFire keine Garantie. Der Kunde muss dann eventuelle Folgeschäden bei dem Verkäufer geltend machen.
5.3 Diese Garantieverpflichtung beinhaltet, dass JustFire im Falle eines Mangels an einem Produkt oder einer Dienstleistung - ungeachtet des Nachstehenden - innerhalb eines angemessenen Zeitraums und auf die für JustFire am wenigsten anstößige Weise kostenlos für eine Reparatur oder einen Ersatz sorgen wird.
5.4 JustFire bietet keine Garantie für Demoprodukte (Outlet). Dies ist bereits im niedrigeren Preis des Produkts berücksichtigt.
5.5 Die Garantiezeit auf Produkte beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung und beträgt maximal 2 Jahre. Danach erlischt die Garantie von JustFire unter allen Umständen. Wenn ein Kunde innerhalb dieser Garantiezeit reklamiert, gelten die Bestimmungen über Inspektion, Reklamationsfrist, Rückgabe und Umtausch (Artikel 12 bis 14 hierin) unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen. Wenn der Kunde das Produkt über den Webshop gekauft hat, steht ihm das Widerrufsrecht zu, vorbehaltlich der Artikel 15 und folgende.
5.6Die Gewährleistungsfrist für die Montage und Installation richtet sich nach der Erbringung der Dienstleistung gemäß den Bestimmungen in Artikel 25: Übergabe des Werks.
5.7JustFire kann die Garantieverpflichtungen aussetzen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
5.8Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist, kann der Kunde keine Ansprüche gegen JustFire geltend machen, wenn der Mangel auf eigene Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist. Neben den in Artikel 7.10 genannten Fällen ist dies in jedem Fall der Fall
a. bei unsachgemäßem Gebrauch, äußerem Unglück im weitesten Sinne des Wortes und wenn Unterhaltungselektronik für professionelle Zwecke verwendet wurde und/oder Mängel durch Demontage oder technische Änderungen oder Anpassungen der Parameter entstanden sind;
b. durch illegale oder fehlerhafte Installation von Software;
c. bei Reparaturversuchen durch Dritte oder eine nicht von JustFire zugelassene Servicestelle;
d. im Falle einer entfernten oder geänderten Typen- oder Seriennummer des Produkts;
e. im Falle einer Selbstinstallation des Produkts, bei der die Werte der Einstellungen von den von JustFire vorgeschriebenen abweichen können;
f. bei unzureichender Wartung, was zumindest dann der Fall ist, wenn das Produkt im vergangenen Jahr nicht einmal von JustFire gewartet wurde, der Kunde das Produkt nicht rechtzeitig selbst gereinigt hat und der Kunde die Anweisungen in der mit dem Produkt gelieferten Anleitung nicht befolgt hat.
g. wenn feuchte oder keine JustFire-Pellets verwendet wurden;
h. wenn das Produkt der Witterung, außergewöhnlichen Feuchtigkeits- oder Temperaturbedingungen und einer Verwendung ausgesetzt wurde, für die das Produkt nicht vorgesehen ist.
5.9 Der Anzünder/die Glühspirale sind von der Garantie ausgeschlossen, da sie eine bestimmte Anzahl von Stunden/Strichen halten. Bruch im Glas oder der Keramik des Pelletkamins ist ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
6. Schutz von persönlichen und/oder Unternehmensdaten
6.1 JustFire respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und Besucher. Der Schutz der Privatsphäre ist daher für JustFire äußerst wichtig. Die Kunden können darauf vertrauen, dass ihre Daten auf transparente und faire Weise verarbeitet werden, und JustFire wird alles in seiner Macht Stehende tun, um sorgfältig und verantwortungsvoll mit ihren Daten umzugehen. Dabei beachtet JustFire die strengen Auflagen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG). Weitere Informationen darüber, wie JustFire Kundendaten verarbeitet und welche Rechte der Kunde hat, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung(https://justfire.nl/privacy-avg).
7 Entschädigung und Haftung
7.1 Wenn der Kunde der Meinung ist, dass er einen Schaden an dem gekauften Produkt hat, gelten zunächst die allgemeinen Garantiebestimmungen von Artikel 5 sowie die Bestimmungen über Inspektion, Reklamationsfrist, Rückgabe und Umtausch (Artikel 12 bis 14 hierin). Wenn der Kunde das Produkt über den Webshop gekauft hat, hat er ein Rücktrittsrecht, vorbehaltlich der Artikel 15 und folgende.
7.2Wenn der Kunde der Meinung ist, dass er einen Schaden hat, der mit den von JustFire ausgeführten Arbeiten zusammenhängt, gelten zunächst die allgemeinen Garantiebestimmungen von Artikel 5 sowie die Bestimmungen von Artikel 25: Lieferung der Arbeiten.
7.3 Wenn der Kunde einen Schaden geltend macht und der Meinung ist, dass JustFire seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist der Kunde verpflichtet, JustFire zunächst die Möglichkeit zu geben, die Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist doch noch zu erfüllen, damit JustFire in Verzug kommt. Wenn eine solche Inverzugsetzung nicht erfolgt oder der Kunde JustFire nicht die Möglichkeit gibt, seine Verpflichtungen doch noch zu erfüllen, tritt ein Gläubigerverzug ein und schließt den Verzug von JustFire aus. JustFire ist in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.
7.4 JustFire haftet nicht für indirekten Schaden, Folgeschaden, Handelsverlust, Verzugsschaden, Einkommensschaden, immateriellen Schaden.
7.5Schäden durch Verletzung oder Tod sind von der Haftung ausgeschlossen.
7.6Die Haftung von JustFire übersteigt niemals den Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) des Produkts oder der Dienstleistung, die mit dem Schaden in Verbindung gebracht werden kann, zumindest bis zu dem Betrag, der im Rahmen der Versicherungsdeckung von JustFire ausgezahlt wird, abzüglich des Selbstbehalts von JustFire in Höhe von 500 €. Dieser Betrag kann also niemals von JustFire zurückgefordert werden.
7.7Wenn sich mehrere Schadensersatzansprüche auf einen Vertrag zwischen den Parteien beziehen, werden sie als ein Anspruch betrachtet, so dass der zu ersetzende Gesamtschaden den im vorigen Absatz festgelegten Betrag nicht übersteigen kann.
7.8Der zu ersetzende Gesamtschaden ist in jedem Fall und unter allen Umständen auf einen Pauschalbetrag von 1.000 € begrenzt.
7.9 Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn der Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Entdeckung gemeldet wird. Er verjährt in jedem Fall ein Jahr nach der Lieferung des betreffenden Produkts oder der Erbringung der Dienstleistung.
7.10JustFire haftet nicht für Schäden, die in folgenden Fällen entstehen:
a. wenn die Produkte vom Kunden selbst transportiert werden;
b. als Folge von nicht normalem Gebrauch und versteht dies als Schaden, der durch äußeres Unglück verursacht wurde;
c. wenn der Kunde darauf besteht, bestimmte Arbeiten gegen den Rat von JustFire durchzuführen;
d. wenn JustFire beauftragt wird, das Produkt vor Ort an den richtigen Platz zu stellen, ohne dass eine Entschädigung vereinbart wurde, und dabei Schäden am Boden, an der Wand oder im Inneren entstehen;
e. wenn der Kunde nicht für einen sauberen, trockenen und sicheren Liefer- oder Arbeitsbereich gesorgt hat.
7.11 Die vorstehenden Absätze gelten sinngemäß, wenn JustFire Arbeiten zur Erfüllung seiner Garantieverpflichtung aufgrund von Artikel 5.3 ausführt.
7.12 Der Kunde ist verpflichtet, JustFire im Falle von Schadensersatzansprüchen die Durchführung einer Untersuchung zu ermöglichen und gegebenenfalls externe Sachverständige einzuschalten. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
7.13 JustFire ist jederzeit berechtigt, Lieferanten und andere an der Schadensersatzforderung beteiligte Parteien zur Entschädigung heranzuziehen und den vom Kunden erlittenen Schaden bei diesen Lieferanten und anderen Parteien geltend zu machen.
7.14 Wenn JustFire Dritte mit der Ausführung des Auftrags beauftragt, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Kunden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
8. Anforderungen an den Arbeitsplatz, Aussetzung und Informationspflicht des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, JustFire die Möglichkeit zur Ausführung des Vertrags zu geben. Dazu gehört in jedem Fall, dass der Kunde
a. JustFire oder dem von JustFire beauftragten Dritten Zugang zur Lieferadresse gewährt,
b. dafür sorgt, dass die Lieferung und/oder die Arbeiten sicher, sauber und unter normalen Umständen durchgeführt werden können,
c. dafür sorgt, dass ausreichende Einrichtungen, wie z.B. eine zugelassene Stromversorgung, vorhanden sind,
d. dafür sorgt, dass die Bau- und/oder Installationsvorschriften eingehalten werden,
e. JustFire alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt, wie z. B. Merkmale und/oder Details, die in Bezug auf das Gebäude, in dem das Produkt eingesetzt werden soll, auf die Versorgungseinrichtungen des Gebäudes, die architektonische Beschaffenheit und den Zustand sowie auf alles, was in angemessener Weise durch das vorgesehene Produkt beeinflusst wird, vorhanden sind,
f. sich vergewissert, dass in dem Raum, in dem die Arbeiten stattfinden oder stattgefunden haben, keine anderen Arbeiten ausgeführt werden, die Schäden verursachen können.
8.2 Bei Nichteinhaltung des Vorstehenden kann JustFire die Lieferung oder die Arbeiten einstellen. JustFire ist nicht verpflichtet, die Arbeiten fortzusetzen, bis der Kunde nachweist, dass er 8.1 einhalten kann und will. Der Kunde schuldet JustFire die bis dahin entstandenen Kosten in voller Höhe. Die Kosten für die Wiederaufnahme der Lieferung oder der Arbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.3 Wenn die Aussetzung zu lange dauert, kann der Vertrag aufgelöst werden. Der Kunde schuldet JustFire die bis dahin entstandenen Kosten in vollem Umfang.
8.4 Ein Mangel in der Leistung von JustFire, der mit unvollständigen und/oder falschen Angaben des Kunden zusammenhängt, kann JustFire nicht angelastet werden. Der Kunde stellt JustFire von Ansprüchen Dritter frei, die mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten unvollständigen Informationen zusammenhängen.
8.5Einstellung Dritter
Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erfordert, ist JustFire berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Hilfspersonen und Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Paragraphen 7:404, 7:407 (2) und 7:409 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird - soweit anwendbar - ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der Beauftragung von Dritten lässt JustFire die erforderliche Sorgfalt walten.
8.6JustFire haftet nicht für Schäden, die sich aus Unzulänglichkeiten Dritter ergeben, und geht davon aus, dass jeder Vertrag mit JustFire die Befugnis beinhaltet, eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter auch im Namen des Kunden zu akzeptieren, und legt dies gegebenenfalls hiermit fest.
9. Anwendbares Recht
9.1 Auf alle Verträge und Streitigkeiten ist niederländisches Recht anwendbar. Nur ein niederländisches Gericht ist für die Beurteilung dieser Streitigkeiten zuständig.
9.2 Auf die in diesen Bedingungen erwähnten Zeitangaben findet das Allgemeine Geschäftsbedingungengesetz Anwendung.
Teil 2: Verkauf von Produkten aus dem Shop
Die nachstehenden Artikel 10 bis 14 gelten im Falle eines Fernabsatzvertrags über den Verkauf eines oder mehrerer Produkte. In der Rangfolge gelten diese Artikel vorrangig, und soweit sie keine Bestimmungen enthalten, gelten die allgemeinen Artikel 1 bis 9.
10. Angebote und Vertragsabschluß
10.1 Alle von JustFire abgegebenen Angebote gelten für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Tagen nach dem Datum des Angebots, sofern nicht anders angegeben.
10.2JustFire wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
10.3Der Lieferort ist die Adresse, die der Kunde JustFire unter Beachtung von Artikel 1.2 mitgeteilt hat.
10.4Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, zu dem JustFire das Produkt am Lieferort angeboten hat.
10.5JustFire wird angenommene Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von 90 Tagen ausführen, es sei denn, es wurde eine andere Lieferfrist vereinbart. Wenn sich die Lieferung verzögert oder wenn ein Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der Kunde spätestens 30 Tage nach der Bestellung davon in Kenntnis gesetzt.
10.6 Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts der Produkte liegt bei JustFire bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher oder an einen vorher benannten und JustFire bekannt gegebenen Vertreter.
11. Vorbehalt
11.1 Wenn ein Produkt bei JustFire nicht vorrätig ist, obliegt es JustFire zu entscheiden, ob es möglich ist, das betreffende Produkt schriftlich zu reservieren. Die Reservierung hat zur Folge, dass JustFire den Kunden benachrichtigt, wenn das betreffende Produkt eintrifft. Bei Werbeaktionen kann keine Reservierung vorgenommen werden, wenn der Aktionsbestand ausverkauft ist.
11.2JustFire hält das Produkt für den Kunden während eines angemessenen Zeitraums nach der oben genannten Benachrichtigung bereit.
11.3Wenn es sich um ein Produkt handelt, das speziell für den Kunden bestellt wurde und nicht so häufig vorkommt, ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auch abzunehmen und die Reservierung zu erfüllen.
12.Einsichtnahme durch den Kunden, Reklamationsrecht und Verzug
12.1 Der Kunde, der ein Produkt im Geschäft kauft, ist verpflichtet, es zu prüfen, und es wird davon ausgegangen, dass er es genehmigt hat, wenn er das Produkt bezahlt und das Produkt das Geschäft verlässt. Damit verzichtet der Kunde auf sein Recht, sichtbare Mängel zu reklamieren.
12.2Wenn der Kunde erst 2 Monate, nachdem er einen Mangel an dem Produkt entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, reklamiert, ist er nicht mehr berechtigt, eine Nichtübereinstimmung zu reklamieren.
12.3Wenn der Kunde einen Schaden an Produkten reklamiert, die er selbst abgeholt hat, wird der Kunde alle erforderliche Mitwirkung leisten, um den Schadensfall zu untersuchen, unter anderem indem er JustFire die Möglichkeit gibt, die Umstände der Nutzung und/oder die Art der Installation der Produkte zu untersuchen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, so setzt dies jede mögliche Verpflichtung von JustFire gegenüber dem Kunden aus, bis der Kunde seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat. Der Abnehmer befindet sich dann gegenüber JustFire in Verzug.
12.4 JustFire ist mit dieser Schadensersatzforderung erst in Verzug, nachdem der Kunde ordnungsgemäß und begründet in Verzug gesetzt wurde und JustFire dieser Inverzugsetzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist. Ein Verzug des Kunden wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht bringt JustFire nicht in Verzug.
13. Rückgabe, Umtausch von funktionierenden Produkten
13.1JustFire bietet dem Kunden den Service, normal funktionierende Produkte unter den folgenden Bedingungen zurückzusenden, jedoch nur am Hauptsitz von JustFire in Tegelen, Gemeinde Venlo.
13.2Die Rückgabe eines bei JustFire gekauften Produkts gegen Rückerstattung des Kaufpreises oder Umtausch des Produkts ist möglich (ausgenommen sind Pelletkamine)
a. innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf,
b. gegen Vorlage des Originalbelegs,
c. wenn das Produkt ungeöffnet, vollständig und unbeschädigt in der Originalverpackung ist, und
d. wenn das Produkt unbenutzt ist.
13.3 Von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen sind
a. Produkte, die bearbeitet, angeschlossen, in Auftrag gegeben und/oder angepasst und/oder verändert wurden,
b. Produkte, die durch den Kunden oder Dritte im weitesten Sinne des Wortes verändert wurden.
13.4Die im Zusammenhang mit dem verkauften Produkt erbrachten Dienstleistungen, wie Lieferung und Installation, bleiben vom Umtausch oder der Rückgabe unberührt und sind somit in vollem Umfang fällig.
13.5Der Kunde trägt die Kosten der Rückgabe oder des Umtausches, wie z.B. Transport- und Demontagekosten sowie die Kosten für die erneute Lieferung und Installation.
13.6 Im Falle einer Streitigkeit ist JustFire berechtigt, eine Untersuchung durch den Lieferanten des Produkts durchführen zu lassen, ohne vor dieser Untersuchung zum Umtausch oder zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet zu sein.
13.7 Wenn JustFire Produkte aus Kulanzgründen zurücknimmt, kann JustFire je nach dem Ausmaß, in dem das Produkt nicht den Bedingungen entspricht, das Produkt zurücknehmen, wobei ein bestimmter Prozentsatz vom Kaufbetrag abgezogen wird.
14. Defekte Produkte
14.1 Wenn der Kunde glaubt, ein mangelhaftes Produkt zu besitzen, muss er JustFire innerhalb einer angemessenen Frist und unter Beachtung von Artikel 12 dieses Vertrags eindeutig und begründet reklamieren.
14.2Die Bestimmungen in Artikel 5 dieses Vertrags über die Garantie finden dann in vollem Umfang Anwendung, so dass der Kunde, wenn der Mangel beispielsweise auf ein Verhalten des Kunden selbst oder auf äußere Umstände zurückzuführen ist, keine Rechtsansprüche gegenüber JustFire hat.
14.3 Stellt sich bei der Abholung heraus, dass der Mangel nicht unter die Garantieverpflichtung von JustFire fällt, kann der Kunde JustFire auffordern, das Produkt zu reparieren, soweit dies noch möglich ist, jedoch auf Kosten und Risiko des Kunden und gemäß Artikel 25 ff.
Teil 3: Verkauf von Produkten über den Webshop
Im Falle eines Fernabsatzvertrags über den Verkauf eines oder mehrerer Produkte gelten die nachstehenden Artikel 15 bis 19. In der Rangfolge sind diese Artikel vorrangig anzuwenden, und soweit sie dies nicht vorsehen, gelten die allgemeinen Artikel 1 bis 9.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen kann sich der Kunde im Falle eines mangelhaften Produkts auf die Artikel 12 bis 14 berufen.
15 Ausschluss des Rücktrittsrechts
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind
a. Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf Grund einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Kunden angefertigt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind,
b.Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt werden,
c.Produkte, deren Verpackung geöffnet wurde und/oder die in Gebrauch genommen wurden, wenn es sich um Klimaanlagen, Grillgeräte oder andere Produkte handelt, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können,
d.Verträge, die nur zu dem Zweck widerrufen werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis erneut abgeschlossen werden.
16. Widerrufsrecht bei Produkten:
16.1 Außer in den Fällen des Artikels 15 kann der Kunde den Fernabsatz eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. JustFire kann den Kunden nach dem Grund für den Widerruf fragen, ist aber nicht verpflichtet, den Kunden zur Angabe seiner Gründe zu verpflichten.
16.2 Die in Absatz 1 genannte Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, nachdem der Kunde oder ein vom Kunden im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
- wenn der Kunde mehrere Produkte in derselben Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. JustFire kann eine Bestellung von mehreren Produkten mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen, sofern sie den Kunden vor dem Bestellvorgang deutlich darüber informiert hat,
- wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat;
Rücktrittsrecht bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden:
16.3 Der Kunde kann von einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. JustFire kann den Kunden nach dem Grund für den Rücktritt fragen, ist aber nicht verpflichtet, den Kunden zur Angabe seiner Gründe zu verpflichten.
16.4 Die in Absatz 3 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, der auf den Abschluss des Vertrags folgt.
Verlängerte Bedenkzeit für Produkte, Dienstleistungen und digitale Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, im Falle der Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht:
16.5Wenn JustFire dem Kunden nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat, endet die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Bedenkzeit, die gemäß den vorherigen Absätzen dieses Artikels festgelegt wurde.
16.6 Wenn JustFire dem Kunden die im vorigen Absatz genannten Informationen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der ursprünglichen Bedenkzeit zur Verfügung gestellt hat, läuft die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag ab, an dem der Kunde diese Informationen erhalten hat.
17. Pflichten des Kunden während der Bedenkzeit
17.1 Während der Bedenkzeit ist der Kunde verpflichtet, das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Dabei ist davon auszugehen, dass der Kunde das Produkt nur so behandeln und prüfen darf, wie er es in einem Geschäft tun dürfte.
17.2 Der Kunde haftet nur für die Wertminderung des Produkts, die sich aus einer über Absatz 1 hinausgehenden Behandlung des Produkts ergibt.
18. Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden und Kosten
18.1Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er JustFire innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu informieren.
18.2So schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten Mitteilung, muss der Kunde das Produkt zurücksenden oder am Hauptsitz von JustFire in Tegelen, Gemeinde Venlo, abgeben. Dies ist nicht erforderlich, wenn JustFire angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Kunde hat die Rückgabefrist in jedem Fall gewahrt, wenn er das Produkt vor Ablauf der Bedenkzeit zurückgibt.
18.3 Der Kunde hat das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurückzusenden, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von JustFire.
18.4 Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegt beim Kunden.
18.5Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts.
18.6 Der Vollständigkeit halber verweist JustFire auf Artikel 22 ff, in dem der Widerruf für Dienstleistungen geregelt ist und der vorsieht, dass der Widerruf in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist. Das Widerrufsrecht für ein Produkt bleibt davon unberührt.
19 Pflichten von JustFire im Falle des Widerrufs
19.1JustFire wird unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang einer Widerrufserklärung versenden.
19.2JustFire hat alle Zahlungen, die der Kunde geleistet hat, einschließlich der von JustFire für die Rücksendung des Produkts berechneten Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden eingegangen ist. Sofern JustFire nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, kann sie mit der Rückzahlung warten, bis sie das Produkt erhalten hat oder bis der Kunde nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
19.3JustFire wird dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde für die Rückzahlung verwendet hat, es sei denn, der Kunde stimmt einem anderen Verfahren zu. Die Rückzahlung ist für den Kunden kostenlos.
Teil 4: Lieferung, Montage, Wartung: Serviceleistungen
Die Artikel 20 bis 22 gelten für Bestellungen von Dienstleistungen, die über den Webshop getätigt werden. Wurde die Bestellung nicht über den Webshop aufgegeben, gilt das Widerrufsrecht nicht.
Die Artikel 20 bis 25 gelten in erster Linie für Bestellungen bei JustFire, und soweit sie diese nicht vorsehen, gelten die allgemeinen Artikel 1 bis 9.
20 Widerrufsrecht bei Dienstleistungen (abgeschlossen über den Webshop)
20.1 Der Verbraucher kann einen Dienstleistungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht zur Angabe von Gründen verpflichten.
20.2Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Abschluss des Vertrags.
20.3 Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er JustFire innerhalb der Bedenkzeit mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu informieren.
20.4Die Gefahr und Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegt beim Kunden.
21 Pflichten von JustFire im Falle des Rücktritts
21.1JustFire wird unverzüglich nach Erhalt einer Widerrufserklärung eine Bestätigung über deren Eingang versenden.
21.2JustFire zahlt alle vom Kunden für die betreffende Leistung geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat, zurück, vorausgesetzt, dass die Leistung ohne Wertverlust gemäß Artikel 22 dieser AGB rückgängig gemacht werden kann.
21.3JustFire wird dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde für die Rückzahlung verwendet hat, es sei denn, der Kunde stimmt einer anderen Methode zu. Die Erstattung erfolgt für den Kunden kostenlos.
22 Ausschluss des Widerrufsrechtes
22.1 Ein abgeschlossener Dienstleistungsauftrag kann widerrufen werden, es sei denn
a. JustFire hat den Kunden vor der Bestellung deutlich auf das Widerrufsrecht und den Verzicht darauf hingewiesen, und
b. mit der Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kunden begonnen wurde; und
c. der Kunde erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald JustFire den Vertrag vollständig ausgeführt hat.
22.2Ist die Leistung nicht vollständig erbracht und wird der Vertrag dennoch widerrufen, so ist der Kunde verpflichtet, die JustFire bis dahin entstandenen Kosten, einschließlich der nicht verwertbaren Materialkosten und Arbeitsstunden, zu erstatten.
22.3 Der Vollständigkeit halber verweist JustFire auf Artikel 15 ff., in dem der Widerruf für Produkte geregelt ist und der vorsieht, dass ein solcher Widerruf in bestimmten Fällen ausgeschlossen ist. Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung bleibt davon unberührt.
Zusätzliche Arbeiten
23.1 Wenn sich bei der Ausführung des Auftrags herausstellt, dass JustFire mehr Arbeit leisten und/oder mehr Material verwenden muss als veranschlagt, kann JustFire die Mehrkosten an den Auftraggeber weitergeben, soweit dies nach Rücksprache möglich ist.
23.2Diese Mehrarbeit fällt nicht unter das Rücktrittsrecht. Sie entsteht nämlich nicht im Fernabsatz.
23.3Eventuelle zusätzliche Arbeiten, die von JustFire auszuführen sind, dürfen - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - in Anbetracht der jeweiligen Umstände zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.
23.4Bei Überschreitung der Lieferzeit haftet JustFire nicht für Folgeschäden, wie auch immer sie genannt werden.
24 Lieferung, Installation und Wartung, Rücknahme alter Produkte
24.1 Die Lieferung erfolgt im Prinzip ab dem Hauptsitz von JustFire in Tegelen, Gemeinde Venlo.
24.2 Beim Verkauf über den Shop kann der Kunde auf Wunsch auch den Lieferservice von JustFire in Anspruch nehmen. Für die Lieferung von Produkten werden dem Kunden von JustFire Lieferkosten in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Lieferkosten hängt u.a. von der Entfernung zwischen dem JustFire-Shop und der Lieferadresse und der Anzahl der zu liefernden Produkte ab.
24.3 Soweit anwendbar, gelten diese Bestimmungen auch für die Ausführung eines Auftrags zur Wartung, Erbringung von Garantieleistungen und/oder Montage.
24.4In Übereinstimmung mit den Artikeln 1.2 und 10.3 kann JustFire von der Richtigkeit der JustFire bekannten Adressangaben ausgehen, so dass die Lieferung an diese Adresse erfolgt.
24.5Die Lieferung an Ort und Stelle erfolgt, indem das Produkt so nahe wie möglich an der Haustür abgestellt wird, sofern diese mit JustFires Transportmitteln zugänglich ist. Das Produkt wird nicht ins Innere des Hauses gebracht, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich vereinbart und geht aus der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung hervor. Bezüglich des Gefahrenübergangs wird auf die Bestimmungen in Artikel 3 verwiesen: es obliegt dem Kunden, dafür zu sorgen, dass das Produkt trocken und sicher von JustFire geliefert werden kann.
24.6Beauftragt der Kunde weitere Handlungen vor Ort, wie z.B. das Einbringen, Auspacken und Aufstellen, so kann der Zusteller dies ablehnen. Nimmt der Zusteller den Auftrag an, so gilt dies als zusätzliche Arbeit (Artikel 23), unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen in Artikel 24.7. Wenn der Zusteller die Bestellung ohne zusätzliche Arbeiten annimmt, wird auf Artikel 7.10 über die Haftung verwiesen.
24.7 An die richtige Stelle setzen:
Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Produkt in die Wohnung gebracht und an den richtigen Ort gestellt wird, und dies aus der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung hervorgeht, muss der Kunde dafür sorgen, dass der Zugang zur Wohnung groß genug ist und dass der Liefer- und Arbeitsbereich den Anforderungen von Artikel 8.1 entspricht, z.B. dass er sauber, trocken und sicher ist. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Gutscheins darf die Aufstellung nur ebenerdig erfolgen.
24.8Wenn der Abnehmer weitere Handlungen vor Ort anordnet, wie z.B. das Verbringen der Waren in ein anderes Stockwerk, kann der Zusteller dies ablehnen. Wenn der Zusteller den Auftrag annimmt, gilt dies als zusätzliche Arbeit (Artikel 23). Wenn der Zusteller den Auftrag ohne zusätzliche Arbeiten annimmt, wird auf Artikel 7.10 über die Haftung verwiesen.
24.9Installation/Wartung:
Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Produkt installiert oder konfiguriert wird oder einem Wartungs- oder Reinigungsservice unterzogen wird, und dies aus der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung hervorgeht, muss der Abnehmer dafür sorgen, dass die Lieferung und der Arbeitsplatz den Anforderungen von Artikel 8.1 entsprechen, z.B. dass sie sauber, trocken und sicher sind.
24.10Bei den Arbeiten kann es zu Belästigungen kommen, wie z.B. Staubentwicklung oder Lärm. Dies ist mit den Arbeiten verbunden und führt nicht zu einer Haftung für Schäden.
24.11Wenn der Auftraggeber am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit nicht an der JustFire bekannten Adresse anwesend ist, werden die Kosten für die Lieferung oder den Rückruf dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde dennoch seine Produkte liefern lassen oder den Auftrag von JustFire ausführen lassen möchte, werden dem Kunden erneut die Liefer- oder Abrufkosten in Rechnung gestellt.
24.12Wenn der Kunde die Produkte bereits bezahlt hat, wird JustFire im Falle der vorgenannten Nichterscheinen des Kunden die Artikel maximal drei Monate lang aufbewahren, wobei dem Kunden angemessene interne oder externe Lagerkosten in Rechnung gestellt werden und es JustFire freisteht, den Vertrag aufzulösen.
24.13Inspektion des Produkts durch den Kunden.
JustFire empfiehlt dem Kunden, die Produkte sofort nach der Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und eventuelle äußere Schäden zu überprüfen. Auf diese Weise kann JustFire im Falle einer unvollständigen oder falschen Lieferung oder im Falle von Schäden an den gelieferten Produkten schnell für eine Ergänzung oder einen Ersatz der Lieferung sorgen.
24.14Die Artikel 12 bis 14 gelten in vollem Umfang in Bezug auf das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen einen Mangel am Produkt zu reklamieren, die Verpflichtung, bei der diesbezüglichen Untersuchung von JustFire mitzuwirken und die Reparaturversuche von JustFire zu unterstützen.
24.15Mitnahme des alten Produkts
Der Lieferservice von JustFire bietet dem Kunden die Möglichkeit, das alte Produkt mitzunehmen. Wenn der Kunde dies wünscht, muss er sicherstellen, dass das alte Produkt:
- Leer, trocken und sauber (z.B. von Eis- und Lebensmittelresten befreit).
- Vollständig abgeklemmt ist.
- zum Transport bereit ist.
- Wenn es sich um ein Ein- oder Unterbaugerät handelt, muss es vorher ausgebaut werden.
24.16Richtzeiten
Sofern der Kunde und JustFire im Vertrag Fristen vereinbart haben, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt oder die Waren geliefert werden müssen, sind diese Fristen indikativ, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Überschreitung dieser Fristen stellt in keinem Fall einen Mangel in der Erfüllung der Verpflichtung von JustFire dar und berechtigt den Kunden daher nicht zu einem Anspruch auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde JustFire daher schriftlich in Verzug setzen. JustFire muss dabei eine angemessene Frist zur weiteren Erfüllung des Vertrages eingeräumt werden.
25 Fertigstellung der Arbeiten
25.1Ab der Ablieferung der Arbeiten trägt der Kunde das Risiko, und JustFire haftet nicht mehr für Mängel, die der Kunde zum Zeitpunkt der Ablieferung vernünftigerweise hätte feststellen müssen.
25.2Das Werk ist abgeliefert, wenn JustFire dem Kunden mitgeteilt hat, dass das Werk fertiggestellt ist, und der Kunde das Werk mit so vielen Worten akzeptiert hat.
25.3Das Werk gilt als stillschweigend geliefert:
+ 25.3Das Werk gilt als stillschweigend übergeben, wenn entweder eine angemessene Frist verstrichen ist, nachdem der Kunde von JustFire die Mitteilung erhalten hat, daß das Werk fertiggestellt ist, und der Kunde das Werk weder angenommen noch abgelehnt hat;
+ oder wenn der Kunde die Anlage (erneut) in Betrieb nimmt, wobei ein Teil des Werks als geliefert gilt, es sei denn, die mit der Inbetriebnahme (Lieferung) verbundenen Folgen sind nicht gerechtfertigt.
25.4 Die Beanstandung eines Werkes ist schriftlich oder digital an service@JustFire.com zu richten, wobei die Beanstandung konkret zu beschreiben ist. JustFire verweist dabei insbesondere auf die Artikel 5 und 7.2 dieser Bedingungen.
Mängel nach Fertigstellung des Werks
25.5 Mängel können sich nach der Lieferung zeigen. Dies ist in der Regel die Folge des Abbindens, Aushärtens, Trocknens oder der Normalisierung der Verhältnisse, wie auch immer sie genannt werden. Dies zieht keine Haftung nach sich und stellt keinen Mangel an den Arbeiten von JustFire dar.
25.6 Wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung dennoch ein Mangel an den Arbeiten von JustFire gemeldet wird, bei dem es sich nicht um einen Mangel im Sinne von Absatz 5 handelt und der unter die Anwendbarkeit von Artikel 5 fällt, muss der Kunde JustFire eine angemessene Gelegenheit geben, die Angelegenheit zu untersuchen.
25.7 Wenn sich herausstellt, dass das Werk tatsächlich einen Mangel aufweist, muss JustFire eine angemessene Gelegenheit gegeben werden, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn oder soweit der Mangel durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden, nicht tägliche und/oder unsachgemäße Nutzung entstanden ist oder wenn nach der Fertigstellung Eingriffe, Anpassungen, Anpassungen usw. an dem Werk vorgenommen wurden oder wenn der Mangel erst nach Ablauf von 3 Monaten nach der Fertigstellung gemeldet wurde. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein Recht, von JustFire Nachbesserung oder Ersatz oder Schadensersatz zu verlangen.
25.8 Die vorgenannten Bestimmungen werden durch die Garantiebestimmungen in Artikel 5 sowie in den Artikeln 7.2 und 7.3 geregelt, so dass JustFire in manchen Fällen nicht verpflichtet ist, einen Mangel zu beheben.
25.9 Die Meldung eines Mangels setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus, und es steht dem Kunden nicht frei, den Rechnungsbetrag um den Schaden zu verringern.
25.10Der Kunde muss den Arbeitsplatz, einschließlich des Schornsteins, sauber übergeben. Wenn der Schornstein nicht sauber ist, bestehen ernsthafte Risiken für seine Nutzung. Wenn sich diese Risiken manifestieren und nicht die Folge eines Mangels an den gelieferten Sachen oder eines Mangels an den ausgeführten Arbeiten sind, gehen alle damit verbundenen Schäden zu Lasten des Auftraggebers.
25.11 Das Recht auf Beanstandung einer mangelhaften Leistung verjährt in jedem Fall ein Jahr nach Inbetriebnahme und/oder Lieferung des Werkes.